AGB

1. GRUNDLEGENDES

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen
dem Gast / Kunden, nachfolgend Gast genannt, und der Hotel Seehof AG. Der Einfachheit halber wird in diesen AGB –
egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen.

2. VERTRAGSGEGENSTAND / GELTUNGSBEREICH

Der Vertrag über die Miete von Zimmern, Seminarräumen,
sowie den Bezug von sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Gastes
oder konkludent zustande. Eine Reservation, die am Anreisetag selbst erfolgt,
ist im Augenblick der Annahme durch das Hotel verbindlich. Vertragsänderungen werden für das
Hotel erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen
oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind unwirksam. Die Annahmefristen
für Offerten des Hotels werden in der jeweiligen Offerte am Optionsdatum festgelegt.
Danach ist das Hotel nicht mehr an die Offerte gebunden. Eine Reservation verfällt nach
Ablauf der Option, sofern uns keine unterzeichnete Bestätigungskopie vorliegt.

3. GERICHTSSTAND / ANWENDBARES RECHT

Es kommt für alle Vertrags-, Reservations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und
allgemeinen Bedingungen ausschliesslich schweizerischen Rechts zur Anwendung.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

4. PREISE / ZAHLUNGSPFLICHT

Die vom Hotel kommunizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und
schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Der Gast ist verpflichtet, die für die
Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen
die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen.
Dies gilt auch für Bestellungen von seinen Begleitern und Besuchern.
Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes.
Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet.
Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die vom Hotel bestätigt werden.
Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer,
der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer veranlasst.
Je nach Vereinbarung kann das Hotel eine Anzahlung von bis zu 80 % des gesamten
Buchungsbetrags verlangen. Die Anzahlung ist als Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt
zu verstehen. Das Hotel kann anstelle einer Anzahlung auch eine Kreditkartengarantie
verlangen. Eine Vorauszahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der
Reservationsbestätigung spätestens bis 4 Wochen vor dem Anreisetag zu überweisen.
Erfolgt die Reservation kurzfristiger, so verlangt das Hotel eine Kreditkartengarantie über den
gesamten Buchungsbetrag. Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Leistung der Kreditkartengarantie
kann das Hotel vom Vertrag (inkl. aller Leistungsversprechungen) unverzüglich (ohne Mahnung) zurücktreten
und die unter Ziffer 16 dieser AGB aufgeführten Annullierungskosten verlangen.
Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge,
die aufgrund zusätzlicher Leistungen des Hotels für den Gast und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind.
Die Schlussrechnung ist – vorbehältlich anderer
Vereinbarungen – spätestens bei Check-out am Abreisetag in Schweizer Franken bar oder
per akzeptierter Kreditkarte zu bezahlen.
Für jede Mahnung kann das Hotel eine Mahngebühr von CHF 10 erheben.
Gegenüber Forderungen des Hotels ist die Verrechnungseinrede ausgeschlossen.

5. VORZEITIGE ABREISE

Reist der Gast vorzeitig ab, so ist das Hotel berechtigt, die gesamten gebuchten
Leistungen zu 100 % in Rechnung zu stellen.
Das Hotel ist bestrebt, bei einer vorzeitigen Abreise die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben.
Sofern das Hotel die nicht in Anspruch genommenen Leistungen im vereinbarten Zeitraum anderweitig Dritten gegenüber erbringen kann,
werden wir max. 5 Übernachtungen ohne Mahlzeit berechnen.
Dieser Betrag kann entweder anhand eines Gutscheines oder Rechnung verrechnet werden.

6. LEISTUNGSUMFANG

Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich nach der individuell vorgenommenen
und bestätigten Reservation des Gastes. Der Gast hat – andere vertragliche
Vereinbarungen vorbehalten – keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer.
Sollten trotz einer bestätigten Reservation keine Zimmer im Hotel verfügbar sein, so muss das Hotel den
Gast rechtzeitig informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahen gelegenen Hotel einer vergleichbaren Kategorie anbieten.
Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des Hotels.
Lehnt der Gast das Ersatzzimmer ab, so hat das Hotel vom Gast bereits erbrachte Leistungen (z.B. Anzahlungen)
umgehend zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Gastes bestehen nicht.

7. NUTZUNGSDAUER

Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen steht dem Gast das Recht zu, die gemieteten
Räume ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetags, sowie bis 11.00 Uhr des Abreisetages
zu nutzen. Bei einer Anreise nach 21.00 Uhr, muss das Hotel am Anreisetag bis spätestens 18.00 Uhr telefonisch oder
schriftlich vom Gast über die spätere Anreise informiert
werden, da ansonsten das Hotel frei über die Zimmer verfügen kann.
Bei einer verspäteten Freigabe des Zimmers bei Abreise durch den Gast nach 13.00 Uhr kann das Hotel
für die vertragsüberschreitende Nutzung CHF 50 in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr
CHF 100. Vertragliche Ansprüche des Gastes auf ordentliche Weiterbenutzung der Flächen werden hierdurch nicht begründet;
die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt vorbehalten. Das Hotel behält sich im Falle des verspäteten Verlassens des Zimmers
vor, die Gegenstände des Gastes aus dem Zimmer zu entfernen und an einem geeigneten Ort im Hotel kostenpflichtig aufzubewahren.

8. HANDLUNGEN, BENUTZUNG UND HAFTUNG

Das Hotel bedingt die Haftung gegenüber dem Gast im Rahmen der gesetzlichen
Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit und haftet nur bei absichtlich oder
grobfahrlässig verursachtem Schaden. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten,
wird sich das Hotel auf unmittelbare Anzeige des Gastes hin-bemühen und für Abhilfe zu sorgen.
Unterlässt es der Gast, rechtzeitig einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts.
Als eingebracht gelten Gegenstände, welche der Gast in seinem Hotelzimmer und dem dazu vorgesehenen Tresor aufbewahrt.
Werden Kostbarkeiten (Schmuck etc.), Bargeld oder Wertpapiere dem Hotel nicht zur Aufbewahrung
übergeben, so ist die Haftung des Hotels im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten
wegbedungen. Das Hotel empfiehlt, Geld und Wertgegenstände grundsätzlich im Safe der
Rezeption aufzubewahren. Wird ein allfälliger Schaden dem Hotel nicht sofort nach seiner
Entdeckung angezeigt, so gehen die Ansprüche des Gastes unter. Das Hotel haftet unter
keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Gast lediglich vermittelt hat.
Das Hotel lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung des durch Dritte eingebrachten
Materials ab.
Der Gast haftet gegenüber dem Hotel für alle Beschädigungen und Verluste, die durch
ihn, Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden,
ohne dass das Hotel dem Gast ein Verschulden nachweisen muss.
Der Gast ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe sämtlicher
technischer Hilfsmittel / Einrichtungen verantwortlich, die ihm das Hotel zur Verfügung stellt oder in dessen Auftrag über Dritte beschafft,
und haftet für Schäden und Verluste.
Der Gast haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.

Dritter

Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen
mit dem Gast als Solidarschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen,
insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.

9. WEITERE BESTIMMUNGEN

Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Hotel selbst erbracht werden, so handelt
das Hotel lediglich als Vermittler. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Soweit
diese abgeändert werden können, gilt für Schadenersatzansprüche des Gastes eine absolute Verjährung von 6 Monaten nach Abreise.
Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit Hinweis auf Veranstaltungen im Hotel, mit oder ohne Verwendung des unveränderten Firmenlogos, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Hotel.
Rufschädigende oder ehrverletzende Kommentare auf Bewertungsplattformen (wie bspw. Tripadvisor) über Dienstleistungen des Hotels,
welche nachweislich nicht der Wahrheit entsprechen und vom Hotel widerlegt werden können,
werden bei den entsprechenden Behörden angezeigt. Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche des Hotels bleiben vorbehalten.

10. AUFENTHALT / SCHLÜSSEL / SICHERHEIT / INTERNET

Das Hotelzimmer ist ausschliesslich für den registrierten Gast reserviert. Das Überlassen des Zimmers an eine Drittperson oder die Nutzung
durch eine zusätzliche Person bedarf der schriftlichen Genehmigung des Hotels. Durch den Abschluss eines Vertrages
erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume und der
Einrichtungen des Hotels durch alle gebuchten Personen, die üblicherweise und ohne
besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche
Bedienung. Der Gast hat seine Rechte gemäss allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.

Die vom Hotel abgegebene Zimmerkarte bleibt Eigentum des Hotels und ermöglicht einen 24-Stunden Zutritt zum Hotel.
Der Verlust der Karte/des Schlüssels ist umgehend an der Rezeption zu melden.
Eine beschädigte Karte wird mit CHF 5.- und der Verlust der Karte mit CHF 5.- dem Gast in Rechnung gestellt.
Für einen Zugang zum Internet muss der Gast an der Rezeption seine persönlichen Logindaten beziehen.
Diese Dienstleistung ist für alle Gäste kostenlos. Der Gast trägt die Verantwortung für den Gebrauch seiner Logindaten.
Er haftet für Missbrauch und illegales Verhalten bei der Internetnutzung.
Die Schlüssel zu dem schönen Seeblick-Zimmer übergeben wir am Tag der Anreise ab 15 Uhr.
Am Abreisetag muss das Zimmer bis um 11 Uhr geräumt werden und die Zimmer Schlüssel unaufgefordert abgegeben werden.

11. TIERHALTUNG

Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung eines
Zuschlages mitgebracht werden. In öffentlichen Räumen wie Frühstücksraum mit Buffet, Saunabereich etc. dürfen Tiere nicht mitgenommen werden.
Detaillierte Verhaltensregeln finden Sie in unserer Hundeknigge.

12. SPEISEN UND GETRÄNKE

Sämtliche Speisen und Getränke sind vom Hotel zu beziehen. In Sonderfällen (Spezialitäten, Geburtstagstorten usw.)
kann hierüber eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden.
In einem solchen Fall ist das Hotel berechtigt, eine Servicegebühr bzw. ein Korkengeld zu verlangen.

13. RAUCHEN

Das Rauchen ist im gesamten Hotel nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung wird ein Betrag von CHF 350.- in Rechnung gestellt.

14. FUNDSACHEN

Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn-/
Geschäftsadresse nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt
der Gast. Bei nicht eindeutigen Eigentumsverhältnissen werden die Fundsachen noch
drei weitere Monate verwahrt.

15. ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN FÜR GRUPPEN

Gruppentarife kommen nur bei vorhergehender Vereinbarung und schriftlicher
Bestätigung durch das Hotel zur Anwendung. Die gemeinsame An- und/oder Abreise von
Gruppen ist dem Hotel 14 Tage vor der Anreise schriftlich mitzuteilen. Es wird nur eine
Gesamtrechnung gegenüber dem Reiseleiter erstellt, der für diesen Betrag voll haftet.
Die endgültige Personenzahl der Gruppe (inkl. Namensliste) der Gruppe muss dem Hotel bis spätestens 7 Kalendertage vor Ankunft der Gruppe mitgeteilt werden.
Ist die Gruppe kleiner als ursprünglich angemeldet, dann werden die fehlenden Zimmer wieder
freigegeben und dem Reiseleiter berechnet.

16. ANNULLATION DER RESERVATION

Eine Annullation der Reservation bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Bei einem Nichterscheinen des Gastes (“no-show”) werden maximal 100 % der gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt.
Entscheidend für die Berechnung der Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Annullation des Gasts beim Hotel.
Dies gilt sowohl für Briefe und E-Mail-Nachrichten.
Falls die Reservierung über ein Buchungsportal (z.B Booking, Expedia) erfolgte, muss die
Annullation direkt über das Buchungsportal stattfinden und es gelten die vereinbarten Stornierungstage.
Erfolgt die Stornierung bis (untenstehend angeführte Tage*) vor Anreise, werden keine Stornokosten erhoben.

Buchungen im Winter

Kostenfreie Absage:

06.12.24 – 20.04.25   *14

Buchungen im Sommer

Kostenfreie Absage:

29.05.25 – 31.10.25   *7

Gruppenstornierungen:

* Kostenfrei bis 28 Tage vor Anreise

(*Gilt für Direktbuchungen)

RÜCKTRITT DURCH DAS HOTEL

Bis und mit 7 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gasts kann das Hotel ohne
Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten. Ferner ist das Hotel berechtigt, jederzeit aus
sachlich gerechtfertigtem Grund durch unverzügliche einseitige und schriftliche Erklärung
ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten.
Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise: (wie folgt)
eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wird während der vom
Hotel gesetzten Frist nicht geleistet; höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände,
die die Erfüllung des Vertrages objektiv unmöglich machen;
Zimmer oder Räume, die unter irreführender oder falscher Angabe, z.B. in der Person des Gasts oder des Gebrauchs- oder Aufenthalt Zwecks, gebucht
oder genutzt werden; das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit an-
derer Hotelgäste oder das Ansehen des Hotels beeinträchtigen kann; der Gast zahlungsunfähig geworden ist (Konkurs oder fruchtlose Pfändung) oder er seine Zahlungen eingestellt hat; der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
Bei einem Rücktritt des Hotels aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast kein
Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt
grundsätzlich geschuldet.

19. FIX-TARIF | NICHT RÜCKERSTATTBARER TARIF

Der NRF-Tarif («non refundable rate») ist nur auf der Leistung Übernachtung/Frühstück anwendbar und spätestens 3 Tage vor Anreise buchbar.
Bei diesem preiswerten Tarif wird der gesamte Rechnungsbetrag für Übernachtung/Frühstück bereits bei der
Zimmerbuchung fällig (Kreditkarten-Angaben sind dem Hotel anzugeben). Bei einer all-
fälligen Stornierung/Umbuchung wird der Rechnungsbetrag nicht zurückerstattet.